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Das Erbbaugrundbuch stellt neben dem Grundstücksgrundbuch eine Form des Grundbuchs dar, in welchem das Erbbaurecht dokumentiert wird. Während im Grundstücksgrundbuch das Erbrecht lediglich in der zweiten Abteilung auf dem ersten Rang eingetragen wird, dokumentiert das Erbbaugrundbuch explizit die Erbrechtsangelegenheiten. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis sowie drei Abteilungen. Im Bestandsverzeichnis sind im Allgemeinen der Erbbauvertrag zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigtem, das belastete Grundstück sowie der Grundstückseigentümer zu finden. In Abteilung I wird der Erbbauberechtigte namentlich genannt. Abteilung II beinhaltet den Erbbauzins und andere Rechte bzw. Belastungen, die nicht den Grundpfandrechten zuzuordnen sind. Die Grundpfandrechte des Erbbaurechtes sind in Abteilung III. aufgeführt.