| Was benötige ich für die Anmeldung eines Gewerbes als Buchführungshelfer?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Buchführungshelfer sind Dienstleister, die – im Gegensatz zu Steuerberatern – keine Hilfestellungen bei der Vertretung gegenüber den Finanzbehörden oder bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen leisten, dafür aber bei der kaufmännischen Buchhaltung helfen dürfen. Grundsätzlich dürfen durch die Personen keine Tätigkeiten übernommen werden, die sonst in den Aufgabenbereich eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten fallen würden. Für die Anmeldung eines Gewerbes müssen Buchführungshelfer in der Regel gesonderte Nachweise über die persönliche Eignung und die fachliche Kenntnis erbringen.