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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Was benötige ich für die Anmeldung eines Gewerbes als Buchführungshelfer?

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Buchführungshelfer sind Dienstleister, die – im Gegensatz zu Steuerberatern – keine Hilfestellungen bei der Vertretung gegenüber den Finanzbehörden oder bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen leisten, dafür aber bei der kaufmännischen Buchhaltung helfen dürfen. Grundsätzlich dürfen durch die Personen keine Tätigkeiten übernommen werden, die sonst in den Aufgabenbereich eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten fallen würden. Für die Anmeldung eines Gewerbes müssen Buchführungshelfer in der Regel gesonderte Nachweise über die persönliche Eignung und die fachliche Kenntnis erbringen. 

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