| Ich bin mit meinem Gewerbe umgezogen und habe die Ummeldung vergessen. Was kann ich tun?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, den Umzug eines selbstständigen Betriebes oder eine Gewerbes sofort bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies gilt gleichermaßen für Zweigniederlassungen bzw. Zweigstellen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann unter Umständen mit einem erheblichen Bußgeld belangt werden. Man sollte sich daher rechtzeitig informieren, welche Meldungen bei einem Umzug im Gewerbeamt bzw. in der zuständigen Meldebehörde vorgenommen werden müssen.