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Grundsätzlich besteht auch für einen Auszubildenden Anspruch auf Kindergeld. Wer also in eine Berufsausbildung als Lehrling bzw. Azubi eintritt, kann auch über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld bekommen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die aufgenommene Ausbildung tatsächlich zu einem Berufsabschluss führt bzw. nicht dauerhaft unterbrochen wird (etwa durch Elternzeit). Weitere Informationen und Beratungsangebote erteilt die zuständige Familienkasse.