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Beim Verkauf von Pflanzenöl ist grundsätzlich zu beachten, dass dieses als Kraftstoff nicht mittels Diesel-Zapfsäule verkauft werden sollte. Durch die erhöhte Viskosität des Pflanzenöls sind spezielle Kraftstoff-Zapfsäulen notwendig. Eben diese hohe Viskosität legt aber auch vielen Tankstellenbesitzern die Idee nahe, das Pflanzenöl nicht entsprechend des ausgegebenen Volumens, sondern nach dem Gewicht zu verkaufen. In den meisten Landeseichordnungen wird dies nicht explizit untersagt. Für die messgenaue Abgabe des Pflanzenöls ist allerdings eine geeignete Handelswaage notwendig. Diese ist als eichpflichtiges Messgerät natürlich auch nur zu verwenden, wenn sie über eine gültige Eichung verfügt.