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Denkmal - Häufige Fragen

Welche Denkmale stehen unter Denkmalschutz?

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Der Denkmalschutz erfasst nicht nur Baudenkmale und Gartendenkmale sondern auch Bodendenkmale, Kulturdenkmale sowie bewegliche Denkmale. Die Voraussetzung für den Schutz und die Erhaltung können in der geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftliche Bedeutung liegen. Auch die Bewahrung eines einzigartigen und charakteristischen Stadtbildes wird durch den Denkmalschutz gewährleistet. Gedenkwürdige Anlagen oder Orte müssen nicht immer in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten sein. Ein Bunker kann also ebenso eine geschichtliche Bedeutung als Dokument des Zweiten Weltkrieges besitzen, wie der Wiederaufbau oder eine originalgetreue Rekonstruktion einer mittelalterlichen Innenstadt. Beispielsweise kann sowohl eine historische Sternwarte aus wissenschaftlicher als auch eine bedeutende Bockwindmühle aus historischer Sicht zu den erhaltenswerten Denkmalen gehören.

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