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Bürgeramt - Häufige Fragen

Bekommt man vom Bürgeramt Begrüßungsgeld?

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Einige Regionen in Deutschland können neu Zugezogenen ein Begrüßungsgeld gewähren. Dieses richtet sich in der Regel an Studierende von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, die ihren Erstwohnsitz am Studienort einrichten. Beispielsweise gewähren die Hochschulstandorte Berlin, Osnabrück und Oldenburg auf Antrag ein Begrüßungsgeld. Die Höhe dieses Geldbetrags variiert regional, sodass man sich bei der jeweiligen Kommune oder bei der Hochschule über die Details informieren kann. Normalerweise ist für die Auszahlung des Begrüßungsgeldes ein Antrag zu stellen. Die Antragsformulare kann man entweder online auf dem kommunalen Formularserver herunterladen oder sich in Papierform beim Meldeamt abholen.

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Dazu passende Fragen:

Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

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Handelt es sich bei ortsdienst um eine Behörde?

ortsdienst ist ein Branchenbuch und Behördenfinder. Dabei handelt es sich bei ortsdienst.de um keine Behörde oder ein Amt, sondern um ein Branchenbuch, das lediglich die Kontaktdaten von Institutionen aufführt. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen an die jeweilige Behörde telefonisch oder per Email zu richten. Wir können persönliche Anfragen an Ämter und Behörden leider nicht weiterleiten.

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