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Die Förderungsdauer gemäß BAföG ist allgemein im Bundesausbildungsförderungsgesetz geregelt. Viele Studierende bzw. Studienanfänger fragen sich, ob die Ausbildungsförderung nur in der Vorlesungszeit geleistet wird. Allgemein gilt, dass die Ausbildungsförderung für die Ausbildungszeit – entsprechend der Förderungshöchstdauer – erfolgen sollte. Dementsprechend wird die Förderung auch während der vorlesungsfreien Zeit gewährt, während für Schüler auch eine Förderung während der unterrichtsfreien Zeit erfolgt. Man kann sich bei gezielten Fragen zur Förderungsdauer normalerweise an das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung wenden.