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Grundlegend besteht normalerweise kein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit. Als berechtigt gelten jedoch normalerweise volljährige Schüler und Studierende, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese werden oftmals dann als berechtigt für den Bildungskredit angesehen, wenn sie sich in der Abschlussphase ihrer Ausbildung befinden. Allgemein kann jedoch geltend gemacht werden, dass nur die Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert werden können, welche gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz anerkannt werden können. Fragen zum Bildungskredit-Anspruch kann das zuständige Amt für Ausbildungsförderung beantworten.