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Normalerweise obliegt es dem Amt für Ausbildungsförderung – oft Bafögamt genannt –, über die Förderungsfähigkeit des jeweiligen Auszubildenden zu entscheiden. Die Rückzahlungsabwicklung des Darlehens nach der Ausbildung erfolgt hingegen in der Regel nicht mit dem Bafögamt. Im Allgemeinen kümmert sich das Bundesverwaltungsamt um den Einzug von Staatsdarlehen. Man wird demnach etwa 4,5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer vom Bundesverwaltungsamt über die Modalitäten der Darlehensrückzahlung informiert. Allgemeine Fragen über den anteilig zurückzuzahlenden Förderungssatz des Auszubildenden kann man jedoch normalerweise auch an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung richten.