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Bei der Einreise nach Deutschland muss unter Umständen in der jeweiligen Auslandsvertretung der Bundesrepublik für die Dauer des Aufenthaltes ein Visum beantragt werden. Das betrifft nicht die Bürger aus Staaten der Europäischen Union. Für Bürger aus nicht-EU-Staaten gilt in der Regel die Visumspflicht; eine Ausnahme gilt für Länder, mit denen die Europäische Union bereits die Aufhebung dieser Pflicht vereinbart hat. Wer Interesse an einem längeren Aufenthalt in Deutschland hat und bezüglich der Einreisemodalitäten unsicher ist, kann sich vorab bei den zuständen Botschaften/ Konsulaten informieren.