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Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) kann von der Agentur für Arbeit bei vorübergehender Kürzung der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt werden. Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld variiert. So betrug die Bezugsdauer für Kug im Jahr 2010 18 Monate, im Folgejahr 12 Monate. 2012 wurde die allgemeine Bezugsdauer auf sechs Monate festgesetzt. Nach Beschluss vom 14. Dezember 2012 ist für das Jahr 2013 eine Bezugsdauer des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes auf 12 Monate festgelegt. Nach Ablauf der jeweiligen Bezugsdauer ist normalerweise vom Betrieb bzw. Arbeitgeber ein erneuter Antrag auf Gewährung des Kug zu stellen.