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Amtsgericht - Häufige Fragen

Was hat e. V. mit dem Amtsgericht zu tun?

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In Deutschland sind die Amtsgerichte unter anderem für das Führen des Vereinsregisters zuständig. Wenn ein Verein in das Vereinsregister aufgenommen wird, darf er das Kürzel e. V. (= eingetragener Verein) führen. Man kann als Verein allerdings nur in das Vereinsregister eingetragen werden, wenn der Verein nach den Vorschriften des BGB gebildet worden ist.

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