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ortsdienst.de stellt Ihnen hier den Kontakt der Rentenversicherung in Potsdam zur Verfügung. Den Kontaktdaten dieser Rentenversicherung-Beratungsstelle können Sie unter anderem Rufnummer, Öffnungszeiten und Mailadresse entnehmen. Somit wird Ihnen die Kontaktaufnahme mit der Deutschen Rentenversicherung erleichtert.
Top 3 der häufigsten Fragen aus den Rentenversicherung-FAQ |
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Deutsche Rentenversicherung in Potsdam. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Deutsche Rentenversicherung in Potsdam können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Die Landeshauptstadt Potsdam gehört zur Metropolregion Berlin/Brandenburg. Potsdam ist sehr bekannt als ehemalige Residenzstadt Preußens und wurde daher 1990 von der UNESCO in die Liste des Weltkultur- und...
mehrortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.