Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Neustädter Straße 14, 16816 Neuruppin |
Telefon: | 033916886710 |
Fax: | 033916886071 |
E-Mail: | kreisverwaltung@opr.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Joh.-Seb-Bach-Str. 6, 16833 Fehrbellin |
Telefon: | 033932595622 |
Fax: | 03393270314 |
E-Mail: | e.vatter@gemeinde-fehrbellin.de |
Anschrift: | Baustraße 56, 16775 Gransee |
Telefon: | 03306751656 |
Fax: | 03306751102 |
Anschrift: | Marktstraße 22, 14662 Friesack |
Telefon: | 0332354240 |
Fax: | 03323542850 |
E-Mail: | s.karle@amt-friesack.de |
Anschrift: | Markt 1, 16798 Fürstenberg/Havel |
Telefon: | 03309334631 |
Fax: | 03309332307 |
E-Mail: | info@stadt-fuerstenberg-havel.de |
Anschrift: | Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick |
Telefon: | 033074684163 |
Fax: | 033074684178 |
E-Mail: | stadtverwaltung@zehdenick.de |
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Storbeck-Frankendorf liegt ca. 5km nördlich von Neuruppin auf der Ruppiner Platte und entstand im Jahr 2002 aus dem freiwilligen Zusammenschluss der bis dahin eigenständigen Gemeinden Storbeck und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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