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Anschrift: | Am Markt 1, 16225 Eberswalde |
Telefon: | 033342141406 |
Fax: | 033342142406 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@kvbarnim.de |
Anschrift: | Heegermühler Straße 75, 16225 Eberswalde |
Telefon: | 033342141406 |
Fax: | 033342141192 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kvbarnim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin |
Telefon: | 030902694310 |
Fax: | 030902694309 |
E-Mail: | abh@labo.berlin.de |
Anschrift: | Mittelstr. 16, 16515 Oranienburg |
Telefon: | 033016013025 |
Fax: | 033016013009 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Schulweg 1 b, 15711 Königs Wusterhausen, Stadt |
Telefon: | 03375262106 |
Fax: | 03375262108 |
E-Mail: | abh@dahme-spreewald.de |
Anschrift: | Helene-Lange-Straße 6/7, 14469 Potsdam |
Telefon: | 03312891113 |
Fax: | 03312891764 |
E-Mail: | Poststelle@Rathaus.Potsdam.de |
Anschrift: | Am Gutshof 1-7, 14542 Werder (Havel) |
Telefon: | 03327739400 |
E-Mail: | oap@potsdam-mittelmark.de |
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Die amtsfreie Gemeinde im Landkreis Barnim grenzt an den Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf und gehört zur Europäischen Metropolregion Berlin/Brandenburg. Sehr interessant für Besucher sind die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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