Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Stainhartstr. 7, 82362 Weilheim |
Telefon: | 08816811410 |
Fax: | 08816812416 |
E-Mail: | zulassungsbehoerde@lra-wm.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg |
Telefon: | 0815114877425 |
Fax: | 0815114811425 |
E-Mail: | verkehrswesen@LRA-starnberg.de |
Anschrift: | Von-Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech |
Telefon: | 081911290 |
Fax: | 081911295311 |
E-Mail: | strassenverkehrswesen@LRA-LL.bayern.de |
Anschrift: | Professor-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz |
Telefon: | 08041505257 |
Fax: | 08041505303 |
E-Mail: | info@lra-toelz.de |
Anschrift: | Partenkirchner Str. 52, 82490 Farchant |
Telefon: | 08821751354 |
Fax: | 088217518419 |
E-Mail: | stvo@lra-gap.de |
Anschrift: | Münchner Str. 34, 82256 Fürstenfeldbruck |
Telefon: | 08141519226 |
Fax: | 08141519963 |
E-Mail: | Strassenverkehrsbehoerde@lra-ffb.de |
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Weilheim in Oberbayern wurde erstmals 1010 urkundlich genannt und liegt im bayerischen Oberland zwischen München und Garmisch-Partenkirchen an der Ammer. Das Stadtbild ist geprägt durch die Stadtmauer, das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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