Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Münzstraße 33, 86956 Schongau |
Telefon: | 088612113333 |
Fax: | 088612114400 |
E-Mail: | bauamt@lra-wm.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg |
Telefon: | 0815114877450 |
Fax: | 08151148531 |
E-Mail: | bauwesen@LRA-starnberg.de |
Anschrift: | Katharinenstr. 1, 86896 Landsberg |
Telefon: | 08191128340 |
Fax: | 0819112859340 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Von-Kühlmann-Straße 15, 86899 Landsberg |
Telefon: | 081911291081 |
E-Mail: | Heide.Weisshaar@LRA-LL.bayern.de |
Anschrift: | Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck |
Telefon: | 081415190 |
Fax: | 08141519450 |
E-Mail: | bsz@lra-ffb.de |
Anschrift: | Hauptstraße 31, 82256 Fürstenfeldbruck |
Telefon: | 081412814223 |
E-Mail: | bauordnung@fuerstenfeldbruck.de |
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Die Gemeinde Raisting liegt im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist für das Jahr 776 nachgewiesen. Bekannt ist der Ort als Standort der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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