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Anschrift: | Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen |
Telefon: | 09921601420 |
Fax: | 09921601100 |
E-Mail: | poststelle@lra.landkreis-regen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf |
Telefon: | 09913100150 |
Fax: | 0991310041250 |
E-Mail: | poststelle@lra-deg.bayern.de |
Anschrift: | Altenstadter Str. 7, 93413 Cham |
Telefon: | 0997178450 |
Fax: | 0997178466 |
E-Mail: | poststelle@lra.landkreis-cham.de |
Anschrift: | Erlenhain 6, 94065 Freyung |
Telefon: | 08551574000 |
Fax: | 08551574515 |
E-Mail: | gesundheitsamt@lra.landkreis-frg.de |
Anschrift: | Leutnerstraße 15, 94315 Straubing |
Telefon: | 09421973360 |
Fax: | 09421973230 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-straubing-bogen.de |
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Der staatlich anerkannter Luftkurort Bayerisch Eisenstein liegt unweit an der Grenze zu Tschechien und gehört zum niederbayerischen Landkreis Regen. In einem landschaftlich reizvollen Teil vom Bayerischen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gesundheitsamt stellt eine wichtige Verwaltungseinheit des deutschen Gesundheitswesens dar. Unterschieden wird zwischen staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern. In den meisten Bundesländern sind Gesundheitsbehörden auf Landkreisebene angesiedelt.
Das deutsche Gesundheitssystem kümmert sich um die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Versicherten. Die Gesundheitsämter haben als Regulierungs- und Überwachungsstellen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem Deutschlands.
Die Gesundheitsbehörden haben vielfältige Aufgaben, von denen die amts- und jugendärztlichen Dienste neben Gesundheitsberatungen hervorzuheben sind. Auch die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneüberwachung stellen wesentliche Zuständigkeitsbereiche dar.
Neben überwachenden und beratenden Aufgaben (z. B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung) nimmt das Gesundheitsamt im Allgemeinen spezielle Gesundheitsdienste wahr. Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst.
Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.
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