Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz |
Telefon: | 091239506207 |
Fax: | 091239508009 |
E-Mail: | info@nuernberger-land.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schlossgraben 3, 92224 Amberg |
Telefon: | 09621390 |
Fax: | 0962137605341 |
E-Mail: | abteilung5@amberg-sulzbach.de |
Anschrift: | Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 091814700 |
Fax: | 091814701320 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-neumarkt.de |
Anschrift: | Bauhof 2, 90402 Nürnberg |
Telefon: | 09112315868 |
Fax: | 09112312583 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim |
Telefon: | 09191860 |
Fax: | 09191861448 |
E-Mail: | poststelle@lra-fo.de |
Anschrift: | Schuhstraße 40, 91052 Erlangen |
Telefon: | 09131862457 |
Fax: | 09131862956 |
E-Mail: | umweltamt@stadt.erlangen.de |
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Hartenstein liegt im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land. Die Gemeinde wird von der etwa im Jahre 918 erbauten Burg geprägt. Für die Freizeitgestaltung bietet Hartenstein u.a. einen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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