Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Schloßplatz 1, 91217 Hersbruck |
Telefon: | 091517330 |
Fax: | 09151733300 |
Anschrift: | Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg |
Telefon: | 091132101 |
Fax: | 09113212878 |
Anschrift: | Residenzplatz 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 091814090 |
Fax: | 09181409116 |
Anschrift: | Paulanerplatz 4, 92224 Amberg |
Telefon: | 096216040 |
Fax: | 09621604105 |
E-Mail: | poststelle@ag-am.bayern.de |
Anschrift: | Bahnhofsteig 5, 91257 Pegnitz |
Telefon: | 092419830 |
Fax: | 0924198333 |
Anschrift: | Bäumenstraße 32, 90762 Fürth |
Telefon: | 091174380 |
Fax: | 09117438199 |
Anschrift: | Weißenburger Str. 8, 91126 Schwabach |
Telefon: | 0912218070 |
Fax: | 091221807199 |
E-Mail: | poststelle@ag-sc.bayern.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Happurg liegt im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land und gehört der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft an. Die Gemeinde besteht aus 14 Ortsteilen und verfügt über ein Nordic Walking-Zentrum...
mehr
|
Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Amtsgericht regelmäßig die Eingangsinstanz. Vor dem Amtsgericht werden Verfahren des Zivil- und Strafrechts verhandelt.
Im Rahmen des Zivilrechts obliegen dem Amtsgericht regelmäßig folgende Aufgaben: das Einleiten von Mahnverfahren, das Führen des Handels-, Vereins- und Güterechtsregisters und das Verhandeln von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Vor dem Amtsgericht werden Strafverfahren verhandelt, wenn keine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten und mit keiner gesonderten Unterbringung des Beschuldigten (z. B. in Sicherheitsverwahrung) zu rechnen ist.
Dem Amtsgericht sind normalerweise das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Je nach Verfahrensgegenstand kann die Instanzenreihenfolge der übergeordneten Gerichte variieren.
Die Zuständigkeiten des Amtsgerichts werden im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Gleichermaßen sind dort Regelungen zur Organisation, richterlichen Besetzung der Amtsgerichte sowie zur Dienstaufsicht zu finden.
|