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Anschrift: | Hugenottenplatz 8, 91489 Wilhelmsdorf |
Telefon: | 09104826290 |
Fax: | 091048262929 |
E-Mail: | info@wilhelmsdorf.de |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt an der Aisch |
Telefon: | 09161920 |
Fax: | 09161921060 |
E-Mail: | poststelle@kreis-nea.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Neustädter Straße 7, 90617 Puschendorf |
Telefon: | 09101909548 |
Fax: | 09101909513 |
E-Mail: | gemeinde@puschendorf.de |
Anschrift: | Erlanger Str. 2, 91448 Emskirchen |
Telefon: | 09104829221 |
Fax: | 09104829249 |
E-Mail: | info@emskirchen.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 7, 90579 Langenzenn |
Telefon: | 09101703406 |
Fax: | 09101703903 |
E-Mail: | stadt@langenzenn.de |
Anschrift: | Lange Straße 2, 91086 Aurachtal |
Telefon: | 0913277517 |
Fax: | 0913277519 |
E-Mail: | gemeinde@aurachtal.de |
Anschrift: | Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf |
Telefon: | 091029958138 |
Fax: | 091029958111 |
E-Mail: | rathaus@markt-wilhermsdorf.de |
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Zwischen den bekannten Städten Nürnberg und Würzburg liegt die idyllische Gemeinde Hagenbüchach. Bereits im Jahr 1158 wurde der Ort schriftlich dokumentiert. Das Jakoberhaus von 1926 und die historische...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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