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Anschrift: | Kufsteiner Str. 122, 83064 Reischenhart |
Telefon: | 0803130067600 |
Fax: | 0803130067699 |
E-Mail: | poststelle.za-reischenhart@zoll.bund.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Münchener Str. 51, 83022 Rosenheim |
Telefon: | 0803130060 |
Fax: | 0803130069911 |
E-Mail: | poststelle.hza-rosenheim@zoll.bund.de |
Anschrift: | 5. OG, Frachtgebäude Modul B, 85356 München |
Telefon: | 08997590700 |
Fax: | 08997590706 |
E-Mail: | poststelle.za-muenchen-flughafen@zoll.bund.de |
Anschrift: | Sophienstr. 6, 80333 München |
Telefon: | 089599500 |
Fax: | 08959952488 |
E-Mail: | poststelle.hza-muenchen@zoll.bund.de |
Anschrift: | Landsberger Str. 124, 80339 München |
Telefon: | 089510902 |
Fax: | 08951091180 |
E-Mail: | poststelle@zfam.bund.de |
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Hausam ist eine oberbayerische Gemeinde im Landkreis Miesbach. Der Tegernsee befindet sich nur ca. 8 km entfernt. Die Lage der Ortschaft zwischen Miesbach und Schliersee, sowie am Fuße des Alpenrandes...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Zollbehörden sind örtliche Bundesfinanzbehörden, die innerhalb der Bundeszollverwaltung den Hauptzollämtern unterstehen.
Zollämter haben zwei wesentliche Zuständigkeitsbereiche: die Einfuhr- und Ausfuhrabfertigung. Die Einfuhrabfertigung umfasst u. a. Aufgaben der Warenerfassung, Berechnung der Einfuhrabgaben sowie die Annahme und Prüfung der Zollanmeldung.
Die untere Verwaltungsstufe und zugleich die örtlichen Behörden der Hauptzollämter mit Zollfahndungsämtern und Zollämtern. Auf der mittleren Verwaltungsstufe sind das Zollkriminalamt und die Bundesfinanzdirektionen angeordnet. Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium für Finanzen.
Die Durchführung von Zollkontrollen ist eine Hauptaufgabe der Zollämter. Zollkontrolle bezeichnet die Überprüfung von Personen, Waren und Beförderungspapieren beim Übertritt einer Zollgrenze. Zollkontrollen werden allgemein von Zollbeamten durchgeführt.
Bei der Bestimmung der Reisefreimengen ist zwischen Reisen innerhalb der Europäischen Union und der Einreise aus Ländern außerhalb der Europäischen Union zu unterscheiden. Normalerweise sind Reisefreimengen auf verbrauchsteuerpflichtige Waren beschränkt.
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