Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1 und 5, 96215 Lichtenfels |
Telefon: | 09571795116 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Vogtei 5, 96224 Burgkunstadt |
Telefon: | 095723880 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Uferstraße 9, 96450 Coburg |
Telefon: | 09561231430 |
Fax: | 0921607984226 |
E-Mail: | beratung-coburg@drv-nordbayern.de |
Anschrift: | Rittergasse 3, 96106 Ebern |
Telefon: | 0953162920 |
Anschrift: | Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg |
Telefon: | 036817840 |
Fax: | 0368178439440 |
E-Mail: | suhl-aub@drv-md.de |
Anschrift: | Marienplatz 18, 96142 Hollfeld |
Telefon: | 092749800 |
Anschrift: | Hauptstraße 16, 96332 Pressig |
Telefon: | 092659900 |
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Dieser im Norden Bayerns gelegene Landkreis befindet sich im Regierungsbezirk Oberfranken. Im Kreisgebiet liegen zunächst die Städte Bad Staffelstein, Burgkunstadt, Lichtenfels und Weismain, der Markt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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