Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg |
Telefon: | 085863050 |
Fax: | 0858630120 |
E-Mail: | stadtinfo@hauzenberg.de |
Anschrift: | Domplatz 11, 94032 Passau |
Telefon: | 08513971 |
Fax: | 08512894 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstr. 2, 94164 Sonnen |
Telefon: | 08584961990 |
Fax: | 08584961999 |
E-Mail: | info@gemeinde-sonnen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen |
Telefon: | 085812020 |
Fax: | 0858120213 |
E-Mail: | rathaus@waldkirchen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 31, 94118 Jandelsbrunn |
Telefon: | 08583960012 |
Fax: | 08583960024 |
E-Mail: | info@jandelsbrunn.de |
Anschrift: | Hofmarkstr. 18, 94136 Thyrnau |
Telefon: | 08501911716 |
Fax: | 08501911737 |
E-Mail: | info@thyrnau.de |
Anschrift: | Marktplatz 24, 94107 Untergriesbach |
Telefon: | 08593900918 |
Fax: | 08593900930 |
E-Mail: | poststelle@untergriesbach.com |
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Hauzenberg im Landkreis Passau ist ein staatlich anerkannter Luftkurort im südlichen Bayerischen Wald am Freudensee. Um 1000 fand der Ort wahrscheinlich seine erste urkundliche Erwähnung. Besichtigt werden...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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