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Anschrift: | Mariahilfplatz 17, 81541 München |
Telefon: | 08962210 |
Fax: | 08962212278 |
E-Mail: | poststelle@lra-m.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schwanthalerstraße 69, 80336 München |
Telefon: | 08923366878 |
Fax: | 08923366877 |
E-Mail: | gs-tm-tmo.gsr@muenchen.de |
Anschrift: | Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg |
Telefon: | 08092823383 |
Fax: | 08092823390 |
E-Mail: | gesundheitsamt@lra-ebe.de |
Anschrift: | Alois-Schießl-Platz 6, 85435 Erding |
Telefon: | 08122581433 |
Fax: | 08122581431 |
E-Mail: | gesundheitsamt@lra-ed.de |
Anschrift: | Dr.-Hiller-Straße 36, 85221 Dachau |
Telefon: | 08131741413 |
Fax: | 081317411713 |
E-Mail: | poststelle@lra-dah.bayern.de |
Anschrift: | Dampfschiffstraße 2 a, 82319 Starnberg |
Telefon: | 0815114877900 |
Fax: | 0815114811999 |
E-Mail: | gesundheitsamt@LRA-starnberg.de |
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Haar liegt im oberbayerischen Landkreis München. Die Gemeinde besteht aus 5 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 1073 erstmals urkundlich erwähnt. Der Ort verfügt über ein Bürgerhaus, das sowohl...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gesundheitsamt stellt eine wichtige Verwaltungseinheit des deutschen Gesundheitswesens dar. Unterschieden wird zwischen staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern. In den meisten Bundesländern sind Gesundheitsbehörden auf Landkreisebene angesiedelt.
Das deutsche Gesundheitssystem kümmert sich um die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Versicherten. Die Gesundheitsämter haben als Regulierungs- und Überwachungsstellen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem Deutschlands.
Die Gesundheitsbehörden haben vielfältige Aufgaben, von denen die amts- und jugendärztlichen Dienste neben Gesundheitsberatungen hervorzuheben sind. Auch die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneüberwachung stellen wesentliche Zuständigkeitsbereiche dar.
Neben überwachenden und beratenden Aufgaben (z. B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung) nimmt das Gesundheitsamt im Allgemeinen spezielle Gesundheitsdienste wahr. Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst.
Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.
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