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Anschrift: | Stadtgebiet, 83026 Rosenheim |
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Anschrift: | Stadtgebiet, 93047 Regensburg |
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Anschrift: | Stadtgebiet, 83026 Rosenheim |
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Anschrift: | Stadtgebiet, 94032 Passau |
Anschrift: | Stadtgebiet, 94032 Passau |
Anschrift: | Stadtgebiet, 94032 Passau |
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Vilsbiburg im Landkreis Landshut liegt an der Vils und wurde um das Jahr 1000 erstmals schriftlich erwähnt. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten befinden sich in Vilsbiburg, so das Alte Rathaus aus dem 17./18...
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Die Regelungen über verkaufsoffene Sonntage unterliegen den Bestimmungen zu Ladenschlusszeiten. An Sonn- und Feiertagen müssen die Geschäfte grundsätzlich geschlossen bleiben.
Die verkaufsoffenen Sonntage werden seit 2006 über die Länder geregelt. Allgemein sind im Jahr vier verkaufsoffene Sonntage gestattet. Z. B. in Berlin gibt es zehn und in Brandenburg sechs verkaufsoffene Sonntage. Besondere Regelungen zur Sonntagsöffnungszeit gelten u. a. für Flugplätze, Bahnhöfe, Tankstellen und Apotheken.
1900 gab es ein erstes Ladenschlussgesetz, nach welchem die Geschäfte werktags 5-21 Uhr und sonntags nach Sondergenehmigung verkauft werden durfte. 1956 gab es ein weiteres Ladenschlussgesetz mit verkürzten Öffnungszeiten. Bis 2006 wurden zahlreiche Veränderungen der Ladenschlusszeiten vorgenommen.
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