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Anschrift: | Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg |
Telefon: | 095185424 |
Fax: | 095185125 |
E-Mail: | poststelle@lra-ba.bayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 96103 Hallstadt |
Telefon: | 095175046 |
Fax: | 095175039 |
E-Mail: | laurent.bardou@hallstadt.de |
Anschrift: | Schulstraße 16, 96120 Bischberg |
Telefon: | 09519663817 |
Fax: | 09519663899 |
E-Mail: | gemeinde@bischberg.de |
Anschrift: | Schloßplatz 1, 96135 Stegaurach |
Telefon: | 0951992220 |
Fax: | 09519922266 |
E-Mail: | verwaltung@stegaurach.de |
Anschrift: | Karmelitenstr. 11, 96163 Gundelsheim |
Telefon: | 09519444417 |
Fax: | 09519444424 |
E-Mail: | poststelle@gemeinde-gundelsheim.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 96173 Oberhaid |
Telefon: | 09503922319 |
Fax: | 09503922355 |
E-Mail: | poststelle@oberhaid.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf |
Telefon: | 0951409634 |
Fax: | 0951409695 |
E-Mail: | gemeinde@memmelsdorf.de |
Anschrift: | Hauptstr. 2, 96164 Kemmern |
Telefon: | 09544943213 |
Fax: | 09544943229 |
E-Mail: | bauamt@kemmern.de |
Anschrift: | Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt |
Telefon: | 0950249060 |
Fax: | 09502490620 |
E-Mail: | gemeinde@pettstadt.de |
Anschrift: | Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf |
Telefon: | 09543822620 |
Fax: | 09543822690 |
E-Mail: | info@strullendorf.de |
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Als westlichster Landkreis des Regierungsbezirkes Oberfranken liegt der Kreis Bamberg im Norden von Bayern. Gegliedert ist der Landkreis Bamberg in die Städte Hallstadt, Scheßlitz und Schlüsselfeld, sowie...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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