Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstraße 9, 63877 Sailauf |
Telefon: | 06093973327 |
Fax: | 06093973333 |
E-Mail: | poststelle@sailauf.bayern.de |
Anschrift: | Schimborner Str. 6, 63776 Mömbris |
Telefon: | 0602970514 |
Fax: | 0602970559 |
E-Mail: | verwaltung@moembris.bayern.de |
Anschrift: | Am Mühlbach 5, 63857 Waldaschaff |
Telefon: | 06095971021 |
Fax: | 06095971033 |
E-Mail: | j.kieris@waldaschaff.de |
Anschrift: | Raiffeisengasse 4, 63846 Laufach |
Telefon: | 0609394113 |
Fax: | 0609394127 |
E-Mail: | info@laufach.de |
Anschrift: | Am Oberborn 1, 63791 Karlstein am Main |
Telefon: | 0618878414 |
Fax: | 0618878450 |
E-Mail: | gemeinde@karlstein.de |
Anschrift: | Hauptstraße 81, 63872 Heimbuchenthal |
Telefon: | 06092942118 |
Fax: | 0609294228 |
E-Mail: | Poststelle@vgem-mespelbrunn.bayern.de |
Anschrift: | Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau in Unterfranken |
Telefon: | 06023502330 |
Fax: | 06023502188 |
E-Mail: | alzenau@alzenau.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen |
Telefon: | 06024673550 |
Fax: | 06024673599 |
E-Mail: | kontakt@vg-schoellkrippen.de |
Anschrift: | Aschaffenburger Str . 1, 63796 Kahl am Main |
Telefon: | 0618894424 |
Fax: | 0618894429 |
E-Mail: | poststelle@kahl-main.bayern.de |
Anschrift: | Jakob-Groß-Str. 20, 63879 Weibersbrunn |
Telefon: | 06094988715 |
Fax: | 06094988711 |
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Im Nordwesten Bayerns, im Regierungsbezirk Unterfranken liegt der Landkreis Aschaffenburg. Dieser gliedert sich in die Stadt Alzenau und die Märkte Goldbach, Großostheim, Hösbach, Mömbris und Stockstadt...
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Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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