Fahrschule in Kitzingen im Branchenbuch
Fahrschule Trump im Branchenbuch Kitzingen
Kapuzinerstr. 2, 97318 Kitzingen
09321 36688
Der Gewerbeeintrag Fahrschule Trump in Kitzingen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
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Straße | Kapuzinerstr. 2 | |
PLZ, Ort | 97318 Kitzingen | |
Koordinaten | 49.7369,10.1642 | |
KFZ-Navigation | 49.7369,10.1642 |
Montag | 13:00 - 18:00 |
Dienstag | 13:00 - 18:00 |
Mittwoch | 13:00 - 18:00 |
Donnerstag | 13:00 - 18:00 |
Freitag | 13:00 - 18:00 |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Unterrichtszeiten: Mo+Mi 18.15-21.30 |
Stichwörter | Anhängerschulung, ASF-Nachschulung anbieten, ASP-Punkteabbau, Autofahren lernen, Autoführerschein, Automatikfahrzeugschulung, Crashkurse, Fahrausbildung, Fahrlehrer, LKW-Fahrschulen, Pkw-Fahrschulen |
Kitzingen im gleichnamigen Landkreis ist sehr als historische Weinhandelstadt am Main sowie im Steigerwald bekannt. Als Wahrzeichen der Stadt gilt der Falterturm mit seiner schiefen Haube, welcher das...
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.
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