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Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 5, 97318 Kitzingen |
Telefon: | 093219166110 |
Fax: | 093219166150 |
E-Mail: | info@vgem-kitzingen.de |
Anschrift: | Bismarckstr. 7, 97318 Kitzingen |
Telefon: | 093219280 |
Fax: | 093219289999 |
E-Mail: | lra@kitzingen.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Str. 5, 97318 Kitzingen |
Telefon: | 093219166110 |
Fax: | 093219166150 |
E-Mail: | standesamt@vgem-kitzingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Luitpold-Baumann-Str. 1, 97337 Dettelbach |
Telefon: | 09324304199 |
Fax: | 09324304117 |
E-Mail: | ordnungsamt@dettelbach.de |
Anschrift: | Schwarzacher Str. 4, 97320 Großlangheim |
Telefon: | 09325973211 |
Fax: | 09325973240 |
E-Mail: | elke.lorey@grosslangheim.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 97359 Schwarzach am Main |
Telefon: | 09324973913 |
Fax: | 09324973939 |
E-Mail: | markt@schwarzach-main.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 97350 Mainbernheim |
Telefon: | 09323804236 |
Fax: | 09323804233 |
E-Mail: | stadt@mainbernheim.de |
Anschrift: | Kilian-Wallrapp-Straße 1, 97288 Theilheim |
Telefon: | 09303981210 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | service@theilheim.bayern.de |
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Die Gemeinde Albertshofen liegt in Unterfranken im Landkreis Kitzingen. 1317 wurde die Ortschaft, die mit der Nachbargemeinde Mainstockheim durch die Mainfähre verbunden ist, erstmals in einer Urkunde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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