Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hemauer Str. 48, 93309 Kelheim |
Telefon: | 094412073500 |
Fax: | 094412073550 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-kelheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Johann-Hösl-Str. 11, 93053 Regensburg |
Telefon: | 094150793200 |
Fax: | 09415072329 |
E-Mail: | ordnungsamt@regensburg.de |
Anschrift: | Spitalstr. 3, 85049 Ingolstadt |
Telefon: | 08413052321 |
Fax: | 08413052330 |
E-Mail: | vmg@ingolstadt.de |
Anschrift: | Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg |
Telefon: | 09414009390 |
Fax: | 09414009493 |
E-Mail: | strassenverkehr@landratsamt-regensburg.de |
Anschrift: | Veldener Str. 15, 84036 Ergolding |
Telefon: | 08714082164 |
Fax: | 08714081003 |
E-Mail: | verkehr@landkreis-landshut.de |
Anschrift: | Fleischbankgasse 310, 84028 Landshut |
Telefon: | 0871881590 |
Fax: | 087125492 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Biburg liegt im niederbayerischen Landkreis Kelheim und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg an. Die Gemeinde besteht aus 6 Ortsteilen und wurde bereits zwischen den Jahren 1048 und 1060 erstmals...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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