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Anschrift: | Rittergasse 1, 96106 Ebern |
Telefon: | 095248240 |
Fax: | 09524824100 |
E-Mail: | poststelle.fa-zei@finanzamt.bayern.de |
Anschrift: | Obere Torstr. 9, 97475 Zeil am Main |
Telefon: | 095248240 |
Fax: | 09524824100 |
E-Mail: | poststelle.fa-zei@finanzamt.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Martin-Luther-Straße 1, 96050 Bamberg |
Telefon: | 0951840 |
Fax: | 095184230 |
E-Mail: | poststelle.fa-ba@finanzamt.bayern.de |
Anschrift: | Kronacher Straße 39, 96215 Lichtenfels |
Telefon: | 095717640 |
Fax: | 09571764420 |
E-Mail: | poststelle.fa-lif@finanzamt.bayern.de |
Anschrift: | Rodacher Str. 4, 96450 Coburg |
Telefon: | 095616460 |
Fax: | 09561646130 |
E-Mail: | poststelle.fa-co@finanzamt.bayern.de |
Anschrift: | Schrammstraße 3, 97421 Schweinfurt |
Telefon: | 0972129110 |
Fax: | 0972129115070 |
E-Mail: | poststelle.fa-sw@finanzamt.bayern.de |
Anschrift: | Dechant-Reuder-Str. 6, 91301 Forchheim |
Telefon: | 091916260 |
Fax: | 09191626200 |
E-Mail: | poststelle.fa-fo@finanzamt.bayern.de |
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Rentweinsdorf im Landkreis Haßberge liegt in der Region Main-Rhön und ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Ebern. Bekannt ist Rentweinsdorf vor allem für das Schloss Rentweinsdorf, welches 1750-1762...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.
Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).
Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.
Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.
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