Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg |
Telefon: | 0822195377 |
Fax: | 0822195240 |
E-Mail: | r.hammerschmidt@landkreis-guenzburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bad Wörishofer Straße 33, 87719 Mindelheim |
Telefon: | 08261995143 |
Fax: | 08261995333 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg |
Telefon: | 082131022425 |
Fax: | 082131021425 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rathausplatz 1 , 86150 Augsburg |
Telefon: | 082132412899 |
Fax: | 082132412897 |
E-Mail: | denkmal@augsburg.de |
Anschrift: | Von-Kühlmann-Straße 15, 86899 Landsberg |
Telefon: | 081911291081 |
E-Mail: | Heide.Weisshaar@LRA-LL.bayern.de |
Anschrift: | Katharinenstr. 1, 86896 Landsberg |
Telefon: | 08191128340 |
Fax: | 0819112859340 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Aichen in der Region Donau-Iller ist Teil der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen. Der Ort ist regional durch seine landwirtschaftlichen Erzeugnisse bedeutsam. Zu den bekanntesten Persönlichkeiten zählt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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