Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth |
Telefon: | 0906740 |
Fax: | 090674273 |
E-Mail: | info@lra-donau-ries.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstr. 2, 91781 Weißenburg in Bayern |
Telefon: | 09141902378 |
Fax: | 09141902108 |
E-Mail: | poststelle.lra@landkreis-wug.de |
Anschrift: | Große Allee 24, 89407 Dillingen an der Donau |
Telefon: | 0907151200 |
Fax: | 0907151101 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt.dillingen.de |
Anschrift: | Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt |
Telefon: | 0842170348 |
Fax: | 0842170222 |
E-Mail: | poststelle@lra-ei.bayern.de |
Anschrift: | Müller-Gnadenegg-Weg 1, 86633 Neuburg an der Donau |
Telefon: | 08431570 |
Fax: | 0843157205 |
E-Mail: | poststelle@neuburg-schrobenhausen.de |
Anschrift: | Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim an der Brenz |
Telefon: | 073213210 |
Fax: | 073213212410 |
E-Mail: | post@landkreis-heidenheim.de |
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Der Landkreis Donau-Ries im westlichen Teil Bayerns befindet sich im Regierungsbezirk Schwaben. Gegliedert ist der Kreis in die Städte Donauwörth und Harburg, sowie den Markt Kaisheim. Darüber hinaus...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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