Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marienplatz 3, 84160 Frontenhausen |
Telefon: | 08732920120 |
Fax: | 08732920150 |
E-Mail: | geltinger@markt-frontenhausen.de |
Anschrift: | Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing |
Telefon: | 0873187218 |
Fax: | 0873187100 |
E-Mail: | info@landkreis-dingolfing-landau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstr. 5, 84163 Marklkofen |
Telefon: | 08732911913 |
Fax: | 08732911950 |
E-Mail: | gemeinde@marklkofen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 84175 Gerzen |
Telefon: | 087449604982 |
E-Mail: | bauamt@gerzen.de |
Anschrift: | Landauer Str. 18, 94419 Reisbach |
Telefon: | 087344927 |
Fax: | 087344950 |
E-Mail: | markt@reisbach.de |
Anschrift: | Marktplatz 21/23, 84140 Gangkofen |
Telefon: | 08722949419 |
Fax: | 08722949420 |
E-Mail: | stefan.kindermann@gangkofen.de |
Anschrift: | Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing |
Telefon: | 08731501346 |
Fax: | 0873150133346 |
E-Mail: | bauamt@dingolfing.de |
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Frontenhausen im Landkreis Dingolfing-Landau liegt im Vilstal und erhielt 1386 das Marktrecht. Sehr sehenswert sind der alljährliche Töpfermarkt sowie der quadratische Marktplatz mit der Marienstatue aus...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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