Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rudolf-Diesel-Str. 20, 85221 Dachau |
Telefon: | 0813174295 |
Fax: | 081317411748 |
E-Mail: | verkehrsbehoerde@lra-dah.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Münchener Str. 9, 86551 Aichach |
Telefon: | 0825192221 |
Fax: | 0825192363 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Münchner Str. 34, 82256 Fürstenfeldbruck |
Telefon: | 08141519226 |
Fax: | 08141519963 |
E-Mail: | Strassenverkehrsbehoerde@lra-ffb.de |
Anschrift: | Regensburger Str. 5, 86529 Schrobenhausen |
Telefon: | 08431570 |
Fax: | 084315799700 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Karlstr. 2, 86150 Augsburg |
Telefon: | 08213249207 |
Fax: | 08213249203 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Pettenkoferstraße 5, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm |
Telefon: | 08441275040 |
Fax: | 08441275120 |
E-Mail: | strassenverkehrsbehoerde@landratsamt-paf.de |
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Die oberbayerische Gemeinde Erdweg liegt im Landkreis Dachau. Im Jahr 1200 wird die Mühle an der Glonn erstmals schriftlich erwähnt. Sehenswert in der Gemeinde, die aus 18 Ortsteilen besteht, ist u.a. das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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