Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting |
Telefon: | 0800100048015 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | beratung-muenchen@drv-bayernsued.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ringstraße 29, 84347 Pfarrkirchen |
Telefon: | 0800100048015 |
E-Mail: | beratung-regensburg@drv-bayernsued.de |
Anschrift: | Schillerstraße 33, 84453 Mühldorf am Inn |
Telefon: | 0800100048015 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | beratung-muenchen@drv-bayernsued.de |
Anschrift: | Stadtplatz 26, 84478 Waldkraiburg |
Telefon: | 0800100048015 |
E-Mail: | beratung-muenchen@drv-bayernsued.de |
Anschrift: | Papst-Benedikt-XVI-Platz , 83278 Traunstein |
Telefon: | 0800100048015 |
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Haiming befindet sich im Landkreis Altötting, in unmittelbarer Nähe zum Nachbarland Österreich. Schon im Mittelalter fand der Ort eine erstmalige urkundliche Erwähnung. In unmittelbarer Umgebung befindet...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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