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Anschrift: | Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting |
Telefon: | 08671502802 |
Fax: | 08671502250 |
E-Mail: | kanzlei@lra-aoe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf am Inn |
Telefon: | 086316991307 |
Fax: | 08631699699 |
E-Mail: | poststelle@lra-mue.de |
Anschrift: | Ringstraße 4-7, 84347 Pfarrkirchen |
Telefon: | 0856120419 |
Fax: | 0856120436 |
E-Mail: | info@rottal-inn.de |
Anschrift: | Herzog-Friedrich-Straße 6, 83278 Traunstein |
Telefon: | 0861580 |
Fax: | 0861589449 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Passauer Str. 33, 94081 Fürstenzell |
Telefon: | 0851397800 |
Fax: | 08512894 |
E-Mail: | gesundheitsamt@landkreis-passau.de |
Anschrift: | Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing |
Telefon: | 0873187150 |
Fax: | 0873187100 |
E-Mail: | info@landkreis-dingolfing-landau.de |
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Die Kreisstadt Altötting, östlich der bayrischen Hauptstadt München gelegen, hatte als Königspfalz bereits im Mittelalter zentrale Bedeutung. Heute ist die Stadt eine überregional bekannte religiöse...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gesundheitsamt stellt eine wichtige Verwaltungseinheit des deutschen Gesundheitswesens dar. Unterschieden wird zwischen staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern. In den meisten Bundesländern sind Gesundheitsbehörden auf Landkreisebene angesiedelt.
Das deutsche Gesundheitssystem kümmert sich um die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Versicherten. Die Gesundheitsämter haben als Regulierungs- und Überwachungsstellen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem Deutschlands.
Die Gesundheitsbehörden haben vielfältige Aufgaben, von denen die amts- und jugendärztlichen Dienste neben Gesundheitsberatungen hervorzuheben sind. Auch die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneüberwachung stellen wesentliche Zuständigkeitsbereiche dar.
Neben überwachenden und beratenden Aufgaben (z. B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung) nimmt das Gesundheitsamt im Allgemeinen spezielle Gesundheitsdienste wahr. Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst.
Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.
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