Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hirschbergstraße 29, 72336 Balingen |
Telefon: | 07433921342 |
E-Mail: | post@zollernalbkreis.de |
Anschrift: | Neue Str. 31, 72336 Balingen |
Telefon: | 07433170336 |
E-Mail: | stadtplanung@balingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 72379 Hechingen |
Telefon: | 074719400 |
E-Mail: | buero.bm@hechingen.de |
Anschrift: | Am Markt 2, 72458 Albstadt |
Telefon: | 074311603304 |
E-Mail: | stadtverwaltung@albstadt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Freiherr-vom-Stein-Str. 20, 72116 Mössingen |
Telefon: | 074733700 |
E-Mail: | info@moessingen.de |
Anschrift: | Im Weiher 1, 78564 Wehingen |
Telefon: | 0742696130 |
E-Mail: | info@gvv-heuberg.de |
Anschrift: | Marktplatz 18, 72101 Rottenburg am Neckar |
Telefon: | 07472165226 |
E-Mail: | stadt@rottenburg.de |
Anschrift: | Obere Hauptstraße 2, 72172 Sulz am Neckar |
Telefon: | 07454965035 |
E-Mail: | patricia.wohlschiess@sulz.de |
Anschrift: | Marktplatz 6-16, 72160 Horb am Neckar |
Telefon: | 07451901122 |
E-Mail: | post@horb.de |
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Zentral-südlich im Bundesland Baden-Württemberg liegt der Zollernalbkreis. Dieser Landkreis umfasst zunächst die Städte Burladingen, Haigerloch und Rosenfeld. Des Weiteren gibt es im Zollernalbkreis auch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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