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Wohnungsämter in Baden-Württemberg - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
Telefon:071319940
Fax:071319948418
E-Mail:Sozial-Versorgungsamt@landratsamt-heilbronn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 13:30-18 Uhr
Anschrift:Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim
Telefon:072313081551
Fax:072313081609
E-Mail:sozialamt@enzkreis.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung wird empfohlen
Anschrift:Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon:07311854313
Fax:07311854375
E-Mail:info@alb-donau-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Do 8-17:30 Uhr
Anschrift:Steinbeisweg 62, 74523 Schwäbisch Hall
Telefon:07917557710
Fax:079175597710
E-Mail:info@lrasha.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13-15:30 Uhr und Do 13-17 Uhr
Anschrift:Münchner Straße 2, 89073 Ulm
Telefon:07311610
Fax:07311611689
E-Mail:info@ulm.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Stingstrasse 17, 72336 Balingen
Telefon:07433921411
Fax:07433921470
E-Mail:sozialamt@zollernalbkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Julius-Bausch-Str. 12, 73430 Aalen
Telefon:073615031362
Fax:073615031477
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8:15-11:45 Uhr und 14-16 Uhr
Di 14-16 Uhr
Mi+Fr 8:15-11:11:45 Uhr
Do 8:15-11:45 Uhr und 14-18 Uhr
Anschrift:Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon:073213210
Fax:073213212410
E-Mail:post@landkreis-heidenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-11:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
Anschrift:Marktplatz 1, 88471 Laupheim
Telefon:07392704246
Fax:07392704232
E-Mail:stadt.laupheim@laupheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr Mi 8:30-12 Uhr Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr Fr 8:30-13 Uhr
Anschrift:Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen
Telefon:075711025101
Fax:075711025198
E-Mail:info@lrasig.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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