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Anschrift: | Wilhelmstraße 18, 74889 Sinsheim |
Telefon: | 0621820050 |
E-Mail: | regio.ma@drv-bw.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Carl-Benz-Str. 1, 69115 Heidelberg |
Telefon: | 0621820050 |
Fax: | 062182005700 |
E-Mail: | aussenstelle.heidelberg@drv-bw.de |
Anschrift: | Hauptstraße 29, 74821 Mosbach |
Telefon: | 0626182231 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Eichendorffstraße 4-6, 67346 Speyer |
Telefon: | 06232172881 |
Fax: | 0623217122881 |
E-Mail: | aub-stelle-speyer@drv-rlp.de |
Anschrift: | Stadtgrabenstraße 25, 76646 Bruchsal |
Telefon: | 072182511543 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | beratungszentrum.karlsruhe@drv-bw.de |
Anschrift: | Mozartstraße 3, 68161 Mannheim |
Telefon: | 0621820050 |
Fax: | 07218259930320 |
E-Mail: | regio.ma@drv-bw.de |
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Dieser einwohnermäßig größte Landkreis in Baden-Württemberg befindet sich im Nordwesten Baden-Württembergs, in der Metropolregion Rhein-Neckar. Gegliedert ist der Rhein-Neckar-Kreis in die Städte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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