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Anschrift: | Kurfürsten-Anlage 21, 69115 Heidelberg |
Telefon: | 06221590 |
Fax: | 06221591213 |
E-Mail: | poststelle@lgheidelberg.justiz.bwl.de |
Anschrift: | A1, 1, 68159 Mannheim |
Telefon: | 06212920 |
Fax: | 06212921314 |
E-Mail: | poststelle@lgmannheim.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Hauptstraße 110,, 74821 Mosbach |
Telefon: | 06261870 |
Fax: | 0626187440 |
E-Mail: | poststelle@lgmosbach.justiz.bwl.de |
Top 3 der häufigsten Fragen aus den Landgericht-FAQ | |
Anschrift: | Hans-Thoma-Straße 7, 76133 Karlsruhe |
Telefon: | 07219260 |
Fax: | 07219263114 |
E-Mail: | poststelle@lgkarlsruhe.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 33, 67227 Frankenthal (Pfalz) |
Telefon: | 06233800 |
Fax: | 0623380231 |
E-Mail: | lgft@zw.jm.rlp.de |
Anschrift: | Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden |
Telefon: | 072216850 |
Fax: | 07221685291 |
E-Mail: | poststelle@lgbaden-baden.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart |
Telefon: | 07112120 |
Fax: | 07112123556 |
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Rauenberg im Rhein-Neckar-Kreis liegt zwischen dem Kraichgau und dem Oberrheingraben und wurde schon 1303 erstmals schriftlich genannt. Gegliedert ist Rauenberg in die Stadtteile Rauenberg, Rotenberg und...
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Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.
Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.
Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.
Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.
Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.
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