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Anschrift: | Aulberstr. 27, 72764 Reutlingen |
Telefon: | 071214802231 |
Fax: | 071214801819 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen |
Telefon: | 075711026340 |
Fax: | 075711026397 |
E-Mail: | post.verkehrsbehoerde@lrasig.de |
Anschrift: | Rollinstr. 9, 88400 Biberach |
Telefon: | 07351526112 |
Fax: | 07351525112 |
E-Mail: | verkehrsamt-uvb@biberach.de |
Anschrift: | Schillerstr. 30, 89077 Ulm |
Telefon: | 07311851429 |
Fax: | 0731185221456 |
E-Mail: | verkehr-mobilitaet@alb-donau-kreis.de |
Anschrift: | Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen |
Telefon: | 070712074302 |
Fax: | 070712074355 |
E-Mail: | verkehr-strassen@kreis-tuebingen.de |
Anschrift: | Münchner Straße 2, 89073 Ulm |
Telefon: | 07311616610 |
Fax: | 07311611640 |
E-Mail: | info@ulm.de |
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Hayingen auf der Schwäbischen Alb gliedert sich in Anhausen, Ehestetten, Indelhausen und Münzdorf und wurde 756 erstmals urkundlich erwähnt. Sehenswert sind unter anderem die Burg Derneck von 1350, das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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