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Anschrift: | Beethovenstraße 14-20, 73663 Berglen |
Telefon: | 07195975712 |
Fax: | 07195975759 |
E-Mail: | gemeinde@berglen.de |
Anschrift: | Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen |
Telefon: | 071515010 |
Fax: | 071515011525 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 73630 Remshalden |
Telefon: | 0715197311150 |
Fax: | 0715197311009 |
E-Mail: | gemeinde@remshalden.de |
Anschrift: | Backnanger Straße 26, 73635 Rudersberg |
Telefon: | 07183300522 |
Fax: | 07183300555 |
E-Mail: | info@rudersberg.de |
Anschrift: | Torstraße 10, 71364 Winnenden |
Telefon: | 07195130 |
Fax: | 0719513344 |
E-Mail: | standesamt@winnenden.de |
Anschrift: | Urbanstraße 24, 73614 Schorndorf |
Telefon: | 071816023181 |
Fax: | 0718160273181 |
E-Mail: | stadt@schorndorf.de |
Anschrift: | Traubenstraße 2, 71384 Weinstadt |
Telefon: | 071516930 |
Fax: | 07151693290 |
E-Mail: | info@weinstadt.de |
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Die reizende Gemeinde ist etwa 25 Kilometer östlich von Stuttgart gelegen. Berglen verfügt über ein beeindruckendes Heimatmuseum. Seit 1992 wird das alljährliche Richtfest gefeiert, dass von Ortsvereinen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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