Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg |
Telefon: | 0751854116 |
E-Mail: | carolin.geiger@landkreis-ravensburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktstr. 26, 88299 Leutkirch im Allgäu |
Telefon: | 07561870 |
E-Mail: | info@leutkirch.de |
Anschrift: | Marktstraße 16, 88410 Bad Wurzach |
Telefon: | 07564302129 |
E-Mail: | andreas.haufler@bad-wurzach.de |
Anschrift: | Schlossergasse 1 , 87700 Memmingen |
Telefon: | 08331850590 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Wassertorstraße 16, 88316 Isny im Allgäu |
Telefon: | 07562984155 |
E-Mail: | peter.rau@rathaus.isny.de |
Anschrift: | Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee |
Telefon: | 07524941386 |
E-Mail: | s.wucher@bad-waldsee.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Aichstetten liegt im Südosten des Bundeslandes Baden-Württemberg. Die Gemeinde liegt zwischen den Gemeinden Leutkirch im Allgäu und Memmingen und ist daher auch ein beliebtes Ausflugsziel für Besucher.
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Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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