Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Herrenstraße 15, 76437 Rastatt |
Telefon: | 072223814051 |
E-Mail: | amt51@landkreis-rastatt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 41, 77815 Bühl |
Telefon: | 07223935636 |
E-Mail: | baurecht@buehl.de |
Anschrift: | Illenauer Allee 73, 77855 Achern |
Telefon: | 078416421310 |
E-Mail: | baurecht@achern.de |
Anschrift: | Hauptstr. 137, 77830 Bühlertal |
Telefon: | 07223101140 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@buehlertal.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden |
Telefon: | 07221932450 |
Fax: | 07221932505 |
E-Mail: | denkmalpflege@baden-baden.de |
Anschrift: | Eisenbahnstr. 1, 77704 Oberkirch |
Telefon: | 0780282123 |
E-Mail: | stadt@oberkirch.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Lichtenau im Landkreis Rastatt liegt in der Oberrheinischen Tiefebene am Rhein und erhielt 1300 die Stadtrechte. Lichtenau ist gegliedert in die Kernstadt sowie Grauelsbaum, Muckenschopf, Scherzheim und Ulm...
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Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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