Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | In den Schloßgärten 5, 73540 Heubach |
Telefon: | 0717391431111 |
Fax: | 0717391431199 |
E-Mail: | info@rosenstein.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mulfinger Straße 2, 73575 Leinzell |
Telefon: | 07175998200 |
Fax: | 071759982010 |
E-Mail: | info@leinzell.de |
Anschrift: | Hauptstraße 100, 89558 Böhmenkirch |
Telefon: | 07332960025 |
Fax: | 07332960040 |
E-Mail: | gemeinde@boehmenkirch.de |
Anschrift: | Waisenhausgasse 1-3, 73525 Schwäbisch Gmünd |
Telefon: | 071716032050 |
Fax: | 071716032069 |
E-Mail: | stadtkasse@schwaebisch-gmuend.de |
Anschrift: | Eugen-Bolz-Platz 1, 73447 Oberkochen |
Telefon: | 0736427305 |
Fax: | 07364278305 |
E-Mail: | rathaus@oberkochen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 22, 73557 Mutlangen |
Telefon: | 071717030 |
Fax: | 0717170380 |
E-Mail: | info@mutlangen.de |
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Heubach im Ostalbkreis liegt in der Randzone der Metropolregion Stuttgart am Rand des Remstals und wurde 1234 erstmals urkundlich erwähnt. Am Schwäbische-Alb-Nordrand-Weg gelegen, bietet Heubach seinen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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