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Anschrift: | Hauptstraße 40, 77756 Hausach |
Telefon: | 078317926 |
Fax: | 078317956 |
E-Mail: | rathaus@hausach.de |
Anschrift: | Okenstr. 29, 77652 Offenburg |
Telefon: | 07818050 |
Fax: | 07818051211 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 41, 77709 Wolfach |
Telefon: | 07834835335 |
Fax: | 07834835339 |
E-Mail: | stadt@wolfach.de |
Anschrift: | Am Marktplatz 1, 77716 Haslach im Kinzigtal |
Telefon: | 07832706143 |
Fax: | 07832706149 |
E-Mail: | j.schwendemann@haslach.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 1-3, 78132 Hornberg |
Telefon: | 0783379342 |
Fax: | 0783379324 |
E-Mail: | standesamt@hornberg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 19, 77736 Zell am Harmersbach |
Telefon: | 078356369205 |
Fax: | 078356369299 |
E-Mail: | stadtverwaltung@zell.de |
Anschrift: | Marktplatz 6, 77761 Schiltach |
Telefon: | 078365811 |
Fax: | 078365859 |
E-Mail: | info@schiltach.de |
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Hausach im Ortenaukreis liegt im Kinzigtal und ist Teil der Region Südlicher Oberrhein im mittleren Schwarzwald. Schon 1259 wurde Hausach erstmals urkundlich erwähnt und liegt heute am Westweg sowie am...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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