Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Neue Welt 22, 88471 Laupheim |
Telefon: | 073929142770 |
Fax: | 073929142775 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Wildacker 12, 74172 Neckarsulm |
Telefon: | 07132158957 |
Fax: | 07132158991 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Falkenstr. 34, 89269 Vöhringen |
Telefon: | 07306926388 |
Fax: | 07306926389 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Die Gemeinde liegt im Vorland der Schwäbischen Alb und am Rande des östlichen Schurwaldes. In Rechberghausen gibt es ein Amateurtheater, das „Theater im Bahnhof“, mit regelmäßigem Spielplan – ein...
mehrAlle Formen von Tiernahrung werden als Futtermittel bzw. Futter bezeichnet. Mit Futter werden sämtliche Haustiere, landwirtschaftliche Nutztiere und Tiere, die der sportlichen Betätigung dienen, versorgt. Außer Hunde-, Katzen- und Vogelfutter werden in Zoohandlungen u. a. Kratzbäume, Vogelkäfige, Katzenklos, Maulkörbe und anderer Tierbedarf angeboten.
Tiernahrung ist auf das jeweilige Tier abgestimmt muss bestimmte Zulassungskriterien erfüllen. Tierfutter unterliegt in Deutschland einer staatlichen Kontrolle. Dies gilt für Heimtierfutter und Futter landwirtschaftlicher Nutztiere.
Die Nahrung von Heimtieren sollte auf die Tierart zugeschnitten sowie alters- und bedarfsgerecht angeboten werden. Dabei spielt der Geschmack der Tiere eine wesentliche Rolle.
Die Zusammensetzung des Futters für landwirtschaftliche Nutztiere muss den Nährstoffbedarf der Tiere decken und ist damit für die Gesundheit und Leistung der Tiere verantwortlich. Ebenso sind Tiere, die auch der sportlichen Betätigung dienen (z. B. Pferde), artgerecht zu versorgen.
|